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NOTFALL

Medizinische Hilfe außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen:
Bei nicht lebensbedrohlichen Fällen rufen Sie den kassenärztlichen Notdienst an.
Telefonnummer: 116 117
https://www.umm.de/integriertes-notfallzentrum/aerztlicher-bereitschaftsdienst/

Wen ruft man im lebensbedrohlichen Notfall an?
Alarmieren Sie schnellstmöglich den Notarzt über die Telefonnummer: 112
Fahren Sie keinesfalls selbst ins Krankenhaus!

Urologische Notfallambulanz der Universitätsmedizin Mannheim
Für Patienten, die in Notfällen nicht von den urologischen Praxen bzw. dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst versorgt werden können, ist unsere Notfallambulanz 24 Stunden am Tag im Haus 28, Ebene 1 geöffnet bzw. über die Pforte unter 0621 383-0 erreichbar.

Zentrale Notaufnahme der Universitätsmedizin Mannheim
Die Telefonnummer der Zentralen Notaufnahme lautet: 0621/383-4472
Die Notaufnahme befindet sich in Haus 2.
Sie ist auf dem Klinikumsgelände rot ausgeschildert.
https://www.umm.de/integriertes-notfallzentrum/zentrale-notaufnahme/

Kinder-Notaufnahme UMM
Die Kinder-Notaufnahme in Haus 29 erreichen Sie unter: 0621/383-2504. Hier werden auch Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre mit urologischen Notfällen versorgt.
https://www.umm.de/kinderzentrum/leistungsspektrum/kindernotaufnahme/

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International Patient Office

The International Patient Office welcomes patients from all over the world and assists with requests for medical treatment. Please contact our International Patient Office

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Urologie, abrufbar unter https://www.urologie-umm.de (nachfolgend „Website“).
Sie informiert über den aktuellen Stand der digitalen Barrierefreiheit und enthält Hinweise zu Kontakt- und Beschwerdemöglichkeiten gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg.

Das Universitätsklinikum Mannheim ist bemüht, seine Website urologie-umm.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist § 10 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) in Verbindung mit § 4 der Landesverordnung zur Durchführung des L-BGG (L-BGG-DVO).

Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist derzeit nicht vollständig mit den vorgenannten rechtlichen Anforderungen vereinbar. Teilbereiche sind noch nicht barrierefrei umgesetzt.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgenden Inhalte sind derzeit nicht vollständig zugänglich:

  • Einzelne PDF-Dokumente (z. B. mit grafischen Elementen oder Signaturfeldern) sind nicht barrierefrei.
  • Bilder verfügen nicht in allen Fällen über Alternativtexte (ALT-Texte).
  • Videos sind nicht durchgängig mit Untertiteln oder Alternativtexten versehen.
  • Manche Hover-Effekte sind visuell nur eingeschränkt wahrnehmbar.
  • Text-Bild-Kombinationen weisen teilweise unzureichende Kontrastverhältnisse auf.
  • In einzelnen Bereichen fehlen Aria-Labels, sodass HTML-Attribute nicht durchgängig für Screenreader nutzbar sind.

Das Universitätsklinikum Mannheim arbeitet daran, die Barrierefreiheit der Website fortlaufend zu verbessern. Maßnahmen zur Behebung der genannten Einschränkungen werden sukzessive umgesetzt.

Erstellung der Erklärung

  • Erstellt am: 09.10.2025
  • Bewertungsgrundlage: Selbstbewertung nach WCAG 2.1 / BITV-Test-Prüfschritten
  • Letzte Überprüfung: 09.10.2025

Kontakt und Feedback
Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Univ.-Prof. Dr. med. Maurice Stephan Michel
E-Mail: uro-direktion@umm.de

Durchsetzungsverfahren
Falls Ihre Anfrage an das Universitätsklinikum Mannheim innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO genannten Frist nicht beantwortet wird, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Sie nimmt im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion Beschwerden entgegen. Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Behindertenbeauftragten finden Sie auf der Website Ihres Stadt- oder Landkreises.

Falls innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort erfolgt, können Sie die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) einschalten:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Klinik für Urologie und Urochirurgie